Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist das  vereinfachte Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen, die noch nie als Unternehmer / Selbständiger tätig waren oder  zwar früher einmal selbständig waren, jedoch weniger als 20 Gläubiger haben bzw. ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind.

Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Der Insolvenzverwalter wickelt das Insolvenzverfahren mit dem Ziel ab, dass die Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erhalten.

Bei Verbrauchern sind nicht möglich:

  • Eigenverwaltungsverfahren
  • Schutzschirmverfahren

Bei Verbrauchern sind jedoch zur Erteilung der Restschuldbefreiung / Schuldenerlass möglich:

  • Insolvenzplanverfahren
  • Restschuldbefreiungsverfahren.

Ohne ein laufendes Insolvenzverfahren kann ein zwangsweiser Schuldenerlass gegen den Willen der Gläubiger nicht durchgesetzt werden.

Rechtsanwältin Nicole Perfeller und Rechtsanwalt Dr. Potrafke und werden regelmäßig gerichtlich zu Insolvenzverwaltern in Verbraucherinsolvenzverfahren und Treuhändern im Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Wir stehen Insolvenzplanverfahren auch bei Verbrauchern positiv gegenüber, da die Gläubiger in der Regel besser stehen als bei Volldurchführung des Insolvenzverfahrens und des Restschuldbefreiungsverfahren.

Insolvenzverfahren

Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen


Privatinsolvenz

Insolvenzverfahren für Selbständige und Verbraucher


Schutzschirmverfahren / ESUG

Schnelle Erledigung der Insolvenz ohne Insolvenzverwalter

Eigenverwaltung

Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter