Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren dient hauptsächlich dazu, die ungesicherten Gläubiger eines Schuldners in einem gerichtlichen Verfahren gleichmäßig und bestmöglich zu befriedigen.
Das Interesse eines einzelnen Gläubigers muss gegenüber den Interessen der Gläubigergesamtheit zurücktreten.
Die Fortführung eines Unternehmens ist auch im Insolvenzverfahren möglich. Ob die Unternehmensfortführung in der konkreten Situation sinnvoll ist, hängt von der Situation des konkreten Unternehmens ab. Wie hoch die Schulden sind und wie viele Gläubiger es gibt, ist für diese Entscheidung in der Regel egal. Wichtig ist, ob das Management die Unternehmensfortführung überhaupt will und ob im Tagesgeschäft ein laufender Gewinn erwirtschaftet wird. Ohne Finanzierungsmöglichkeiten ist die Unternehmensfortführung ebenfalls nicht möglich.
Das Leben ist so vielfältig, wie die verschiedenen Unternehmen oder Schuldner. Wichtig ist für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren, dass auf die Besonderheiten des Einzelfalles Rücksicht genommen wird.
Daher gibt es auch verschiedene Arten oder Schlagworte für typische Insolvenzverfahren:
- Regelinsolvenzverfahren
- Eigenverwaltungsverfahren
- Schutzschirmverfahren
- ESUG-Verfahren
- Insolvenzplanverfahren
- Privatinsolvenzverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Nachlassinsolvenzverfahren
Ein guter Insolvenzverwalter wird seine Aufgabe regelmäßig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der konkreten Situation durchführen - und nicht schematisch. Um das tun zu können, braucht ein Insolvenzverwalter viel Erfahrung. Die Erfahrung sollte er auf rechtlichem Gebiet und auf kaufmännischem Gebiet gesammelt haben. Erst so können Eigenverwaltung, Schutzschirm, ESUG und Insolvenzplan effektiv begleitet werden.
Kunden und Lieferanten stehen heute einem Insolvenzverfahren deutlich positiver gegenüber als früher. Erst das Insolvenzverfahren ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der ungesicherten Gläubiger.
Erst das Insolvenzverfahren ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens gegen die Interessen eines einzelnen Gläubigers.