ESUG-Verfahren
Der Begriff des ESUG-Verfahrens beschreibt keine eigene Art des Insolvenzverfahrens. Es ist lediglich ein Schlagwort, welches häufig benutzt wird, um auf die Änderungen der Insolvenzordnung hinzuweisen, welche im Rahmen des sog. ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ) aus 2012 umgesetzt wurden. Das ESUG soll die Sanierung von Unternehmen unter Nutzung des Insolvenzverfahrens erleichtern. Das ESUG hat das Schutzschirmverfahren neu eingeführt und erhebliche Erleichterungen und Konkretisierungen beim Eigenverwaltungsverfahren sowie beim Insolvenzplanverfahren bewirkt. Auch die Voraussetzungen, ein einmal eröffnetes Insolvenzverfahren wieder aufzuheben wurden erleichtert.
Dr. Potrafke hat weitreichende Erfahrungen bei allen ESUG-Verfahren. Das ESUG hat sich in der Praxis bewährt und erleichtert die Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren.
Als erfahrener Insolvenzverwalter ist Dr. Potrafke gerne bereit, als vom Gericht bestellter Sachwalter die Eigenverwaltung sachgerecht zu überwachen.
Dr. Potrafke ist ein in Insolvenzsachen erfahrener Rechtsanwalt und verfügt daher über die fachliche Qualifikation, um die für die Durchführung des Schutzschirmverfahrens erforderliche Bescheinigung gem. § 270b InsO zur Vorlage beim jeweiligen Insolvenzgericht zu erstellen.
Dr. Potrafke steht sowohl als Berater für den eigenverwaltenden Unternehmer bzw. die eigenverwaltende Geschäftsleitung zur Verfügung. Im konkreten Einzelfall kann Dr. Potrafke auch in die Geschäftsleitung eintreten, um als sog. CRO (Chief Restructuring Officer) die Eigenverwaltung zu begleiten und umzusetzen.