Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren ist das typische, allgemeine Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen oder Unternehmern und auch von ehemals Selbständigen mit 20 oder mehr Gläubigern.
Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Der Insolvenzverwalter wickelt das Insolvenzverfahren mit dem Ziel ab, dass die Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erhalten.
Der Insolvenzverwalter kann das Unternehmen fortführen, oder aber liquidieren. Diese Entscheidung stimmt er mit der Gläubigerversammlung und dem Schuldner ab.
Wenn bei einem Unternehmen die Abwicklung über ein Regelinsolvenzverfahren nicht gewünscht ist, so stehen als Sonderformen des Insolvenzverfahrens oder parallel dazu zur Verfügung:
- Eigenverwaltungsverfahren
- Schutzschirmverfahren
- ESUG-Verfahren
- Insolvenzplanverfahren
Ein Privatinsolvenzverfahren kann auch ein Regelinsolvenzverfahren sein. Das ist immer der Fall, wenn die Privatperson ein Unternehmen betreibt, selbständig bzw. als Einzelkaufmann tätig ist.
Dann wird auch das Privatinsolvenzverfahren wie ein Regelinsolvenzverfahren abgewickelt. Mit allen Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten.
Dr. Potrafke wird regelmäßig von den Insolvenzgerichten Mönchengladbach und Krefeld zum Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzverfahren bestellt. Dr. Potrafke hat sowohl in der Unternehmensführung, als auch beim Unternehmensaufbau jahrzehntelange eigene unternehmerische Erfahrung, sowohl als angestellter Manager, als auch als geschäftsführender Gesellschafter. Die Liquidation ist nur eine von mehreren Optionen, die Dr. Potrafke unvoreingenommen mit den positiven Effekten einer gewünschten Unternehmensfortführung abwägt.
Besondere Erfahrungen hat Dr. Potrafke in der Fortführung von Arztpraxen ebenso wie von metallverarbeitenden Betrieben, Handelshäusern und grenzüberschreitenden Geschäften.